Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Outdoor-Veranstaltungen 
bei Waldhafen

Stand: 01.07.2023

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Outdoor-Veranstaltungen erfolgt schriftlich per Post, per Mail oder per SMS. Sofern ein Angebot aufgrund einer individuellen Auftragsklärung vorliegt, bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Buchung eines Angebots erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer AGB, auch ohne gesonderte Einwilligung.

2. Preis, Leistung, Veranstaltungsbeginn, Rücktritt 

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Preises. Unsere Leistungen umfassen die in der Ausschreibung angegebenen bzw. die in einer individuellen Auftragsklärung (Angebot) festgelegten Inhalte. Wir sind berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen im pdf-Format einverstanden. Die Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Erst dann liegt eine verbindliche Buchungsbestätigung vor. 

Je nach Wetterlage oder lokaler Gegebenheiten können sich die Routen der Veranstaltungen ändern. 

Abgesprochene Zeiten eines Veranstaltungsbeginns sind einzuhalten. Bei Verspätungen bitten wir um Nachricht auf die angegebene Mobilfunk-Nummer. Wir behalten uns vor, gebuchte Plätze bei Nicht-Erscheinen des Teilnehmenden zu vergeben.

2.1 Allgemeine Regelungen zum Rücktritt: 

Ein Rücktritt von einem gebuchten Angebot erfolgt grundsätzlich schriftlich. Wir behalten uns vor, einen Teil des Preises einzubehalten: 

 – bis zum 7. Tag vor dem Termin: 0% des Preises

 – bis 24 Stunden vor dem Termin: 50% des Preises

Wird der Kurs danach abgesagt, besteht kein Recht auf Rückzahlung. Muss eine Veranstaltung wegen schlechten Wetters von uns abgesagt werden, wird die Veranstaltung zeitlich verschoben. Die Absage wegen schlechten Wetters kann im Rahmen unseres Ermessens auch kurzfristig erfolgen. Bei bereits bezahlten Veranstaltungen wird gemeinsam ein neuer Termin gesucht oder der Veranstaltungspreis per Überweisung zurückerstattet. Es besteht für die Teilnehmenden kein Rücktrittsrecht, wenn wir aus wichtigen Gründen den geplanten Veranstaltungsort wechseln müssen. 

2.2 Für Firmen und Behörden:

Eine Ersatztermin aus betrieblichen Gründen ist möglich und wird nicht extra berechnet. Ein Termin muss neu abgesprochen werden.

2.3 Bei Einzelbuchungen:

Tritt die*der Anmeldende zum Termin ohne jegliche Benachrichtigung nicht an, wird der Preis in Gänze fällig. Wird eine Veranstaltung seitens einer*s Teilnehmenden, vorzeitig verlassen oder abgebrochen, gibt es keine Rückerstattung. Wird eine Veranstaltung seitens eines Teilnehmenden rechtzeitig abgesagt, kann sie, sofern eine solche Möglichkeit besteht, auf einen anderen Termin verschoben werden. Wir werden bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungstermin bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die*den Teilnehmenden davon in Kenntnis setzen. Falls sie*er den Veranstaltungsbetrag schon beglichen hat, wird ein Ersatztermin gefunden oder sie*er erhält den Rechnungsbetrag unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

2.4 Rücktritt des Veranstalters

Wie behalten uns vor, in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen: 

  • wenn wir vor der Veranstaltung Kenntnis von wichtigen, in der Person der*des Teilnehmenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Veranstaltung befürchten lassen, erhalten.
  • ohne Einhaltung einer Frist: Wenn die*der Teilnehmende die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn die*der Teilnehmende den besonderen Anforderungen einer Veranstaltung laut Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigen wir, so behält die Kundin bzw. der Kunde den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

Wenn höhere Umstände (Unzugänglichkeit des Orts, Erkrankung der Kursleitung) dazu führen, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, erfolgt die sofortige Information der Teilnehmenden. 

3. Besonderheiten von Outdoor-Veranstaltungen

Die Teilnahme an unseren Angeboten erfolgt stets auf eigene Gefahr. Bei der gebuchten Veranstaltung handelt es sich um eine Outdoor-Veranstaltung, zu der angemessene wetterfeste Kleidung und Schuhwerk mitzubringen ist. Wir weisen besonders auch festes Schuhwerk hin - auch im Sommer! Wir haften nicht für Verletzungen oder Krankheiten, die durch unsachgemäße Bekleidung, unsachgemäßes Schuhwerk (z.B. Insektenstiche und –bisse) entstehen.

Die Touren führen durch die Natur. Es kann dort zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen (z.B. Wetterumschwünge).

Eine gewisse Grundkondition wird für die Kurse vorausgesetzt. Um nicht sich selbst oder andere Teilnehmende in Gefahr zu bringen, ist unseren Anweisungen bzw. denen der Trainer*innen in jedem Fall schnell Folge zu leisten.

Bei Verletzungen kann es länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann. Wir nehmen bei jeder Tour ein Mobiltelefon mit, mit dem man im Notfall Hilfe anfordern kann. Diese Hilfe, wenn sie in einem Krankenwagen besteht, ist nicht von uns abhängig. Unsererseits besteht keine Abholverpflichtung. Selbstverständlich werden wir uns jedoch bemühen, jede mögliche Hilfe anzubieten.

 

 

 

4. Haftung

Veranstaltungen mit Selbsterfahrungscharakter ersetzen keine Therapie. Die Teilnehmenden übernehmen die volle Verantwortung für ihre eigene psychische, emotionale und körperliche Belastbarkeit; aus eventuellen Folgen können keine Ansprüche abgeleitet werden.

Für Schäden durch die Anwendung der Lerninhalte sowie für Diebstahl oder Unfälle im Rahmen der Veranstaltungen übernehmen wir keine Haftung.

5. Foto- und Videomaterial

Foto- und Videomaterial, die die Veranstalterin während einer Veranstaltung anfertigt, können zu Marketing-Zwecken für Flyer, Social Media, die Webseite und andere Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, wenn die Kundin*der Kunde hierzu das Einverständnis gibt.

6. Vertraulichkeit

Alle Teilnehmenden verpflichten sich, alle persönlichen Informationen, die sie während einer Veranstaltung über andere Personen erhalten, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben (Schweigepflicht). 

7. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

8. Gerichtsstand

Die*der Teilnehmende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Waldhafen ist Hamburg.

9. Kontaktdaten

Waldhafen

Sabrina Heiler

Elligersweg 21

22307 Hamburg

0176/95294053

info@wald-hafen.de

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